Rechtsprechung
OVG Sachsen, 20.12.2016 - 3 D 110/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,60587) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
TierSchG § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
Halter, Tierschutz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 06.10.2016 - 6 K 2292/15
- OVG Sachsen, 20.12.2016 - 3 D 110/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03
Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.12.2016 - 3 D 110/16
Insbesondere darf das Bewilligungsverfahren nicht dazu benutzt werden, die Klärung streitiger Rechts- oder Tatsachenfragen im Hauptsacheverfahren zu verhindern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Oktober 2003, NVwZ 2004, 334 m. w. N.). - BVerfG, 30.08.2006 - 1 BvR 955/06
Auszug aus OVG Sachsen, 20.12.2016 - 3 D 110/16
Seiner Zielrichtung nach soll nicht die abschließende Prüfung der Begründetheit der Klage in das Verfahren zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe verlagert und damit die Hauptsache vorweggenommen werden (BVerfG, Beschl. v. 30. August 2006, NVwZ-RR 2007, 352).
- VG Schleswig, 28.02.2020 - 1 B 4/20
Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen eine tierschutzrechtliche …
Eigentum am Tier oder Eigenbesitz ist nicht Voraussetzung der Tierhaltung und es kann grundsätzlich auch mehrere Halter eines Tieres geben (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 3 D 110/16 -, Rn. 7, juris), sodass sich entsprechende Anordnungen auch gegen mehrere Halter der seltenen Tiere rechnen können.